Batterieentsorgung
E-Zigaretten und Akkus gehören nicht in den Hausmüll!
In Deutschland sind Online- und stationäre Fachhändler für elektronische Zigaretten und Zubehör gesetzlich verpflichtet, Kunden über die ordnungsgemäße Entsorgung von Akkus und Batterien zu informieren. Leider sind entsprechende Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung bei vielen Online-Anbietern nur schwer zu finden.
Gesetzeskonforme Entsorgung von Akkus und E-Zigaretten
Defekte oder verbrauchte Akkus, Batterien sowie Elektrogeräte – zu denen auch die Hardware von E-Zigaretten zählt – müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsorgt werden. Dies gilt insbesondere für Einweg-E-Zigaretten, da sie sowohl elektronische Bauteile als auch eine Batterie enthalten, die fachgerecht entsorgt werden muss.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung von Akkus und E-Zigaretten stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Kommunale Sammelstellen: In vielen Gemeinden gibt es spezielle Sammelstellen für Sondermüll oder regelmäßige Abholtermine.
- Rückgabe im Fachhandel: Akkus und E-Zigaretten können in Fachgeschäften abgegeben werden.
- Rücksendung an den Online-Händler: Im Falle eines Online-Kaufs besteht die Möglichkeit, die Akkus oder Geräte an den jeweiligen Händler zurückzusenden.
Die Abgabe an Sammelstellen oder im Fachhandel ist kostenlos. Bei der Rücksendung an einen Onlineshop trägt der Kunde lediglich die Versandkosten.
Batteriegesetz: Verbot der Entsorgung im Hausmüll
Das Batteriegesetz untersagt ausdrücklich die Entsorgung von Akkus und Batterien im Hausmüll. Händler, die elektronische Geräte oder Batterien verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, diese zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Kennzeichnung umweltgefährdender Bauteile
Batterien, Akkus und andere Bauteile mit umweltschädlichen Substanzen sind entsprechend gekennzeichnet – entweder direkt auf dem Bauteil oder, falls dies aufgrund der Größe nicht möglich ist, auf der Verpackung. Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das Produkt nicht in den Hausmüll gehört. Zusätzlich sind die enthaltenen Schadstoffe mit den entsprechenden Abkürzungen wie Pb (Blei), Cd (Cadmium) oder Hg (Quecksilber) gekennzeichnet. Weitere Informationen hierzu sind in den Benutzerhandbüchern oder Bedienungsanleitungen der jeweiligen Geräte zu finden.
Sollte eine Kennzeichnung fehlen, müssen Batterien, Akkus sowie Mehrweg- und Einweg-E-Zigaretten dennoch gesondert als Batterie- bzw. Elektroschrott entsorgt werden.