Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien gemäß Batteriegesetz

Der folgende Hinweis richtet sich an Endnutzer, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien verwenden und diese in der gelieferten Form nicht weiterverkaufen:

 

1. Kostenlose Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien ordnungsgemäß zurückzugeben. Sie können diese bei einer kommunalen Sammelstelle oder im stationären Handel abgeben.

Auch wir als Vertreiber von Batterien sind zur Rücknahme verpflichtet. Unsere Rücknahmeverpflichtung erstreckt sich jedoch ausschließlich auf Altbatterien derjenigen Art, die wir als Neubatterien im Sortiment haben oder hatten. Solche Altbatterien können Sie ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum angegebenen Adresse kostenlos abgeben.

 

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, sind zusätzlich mit den chemischen Abkürzungen der entsprechenden Schadstoffe gekennzeichnet:

  • Cd für Cadmium
  • Pb für Blei
  • Hg für Quecksilber

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